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An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?
A
An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
B
An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.
Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe bedarf zuvor immer einem Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK). Bei Langwaffen hingegen besteht bei Jägern hingegen die Besonderheit, dass diese mit dem gültigen Jagdschein erworben werden können. Innerhalb von zwei Wochen muss diese Langwaffe dann in die WBK eingetragen werden.
C
An jeden Polizeibeamten.