Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe bedarf zuvor immer einem Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK). Bei Langwaffen hingegen besteht bei Jägern hingegen die Besonderheit, dass diese mit dem gültigen Jagdschein erworben werden können. Innerhalb von zwei Wochen muss diese Langwaffe dann in die WBK eingetragen werden.