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Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
A
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.
B
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.
C
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.