Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

A

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.

B

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.

C

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.