Ihre WBK lässt den Erwerb von Munition .357 Magnum zu. Dürfen Sie damit auch Munition 9 mm Luger erwerben?

Erklärung:

Für den Erwerb von Langwaffenmunition genügt der Jagdschein. Für Kurzwaffenmunition wie in diesem Fall ist jedoch eine Erwerbsberechtigung notwendig. Das kann eine Eintragung in der WBK oder eine Munitionserwerbserlaubnis.

Wenn in der WBK der Erwerb von .357 Magnum Munition erlaubt ist, darf ausschließlich dieses Kaliber erworben werden. Andere Kaliber wie 9 mm Luger dürfen damit nicht erworben werden.

A

Ja, weil der Durchmesser nur einen minimalen Unterschied aufweist.

B

Nein.

C

Ja, aber ich muss später die Behörde informieren.