Für den Erwerb von Langwaffenmunition genügt der Jagdschein. Für Kurzwaffenmunition wie in diesem Fall ist jedoch eine Erwerbsberechtigung notwendig. Das kann eine Eintragung in der WBK oder eine Munitionserwerbserlaubnis sein.
Wenn in der WBK der Erwerb von .357 Magnum Munition erlaubt ist, darf ausschließlich dieses Kaliber erworben werden. Andere Kaliber wie 9 mm Luger dürfen damit nicht erworben werden.