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Auf welche Wildtierarten findet das große und das kleine Jägerrecht Anwendung?
Das Jägerrecht ist ein Naturlohn für den Erleger, wenn dieser das Wild selbst aufbricht.
- Kleines Jägerrecht: Lecker, Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz
- Großes Jägerrecht: Kleines Jägerrecht und der Hals bis zur dritten Rippe
Da diese Organe nur beim Schalenwild verwertbar sind, bezieht sich das Jägerrecht auch nur auf dieses.