Welche Veränderungen bringen die EU-Hygienevorschriften für die Jäger?

A

Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben

B

Jäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person sind

C

Wild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat

D

Jäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben

Zum Artikel: