Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild?
das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden
beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen
erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden