Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

A

ja, wenn die Waffe nicht geladen ist

B

ja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben

Ein Waffenschein erlaubt grundsätzlich zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Allerdings gilt für die Kurzwaffe bei der Jagd eine Zweckbindung. Eine Verwendung abseits vom eigentlichen Zweck ist untersagt.

C

nein, das wird im Waffengesetz untersagt