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In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten , und vor. Ein Waldbesitzer hat 100 gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und durch entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften geleistet werden?


Es gibt Ausnahmen von der . Hierzu gehören Neuanpflanzungen von Bäumen, die nicht zu den Hauptbaumarten gehören und nicht geschützt sind. Wenn in einem Waldrevier z.B. , und zu den Hauptbaumarten zählen und durch den Waldbesitzer gepflanzt werden, sind diese einem höheren Risiko für und ausgesetzt. Deshalb sollen Forstkulturen, die nicht zu den Hauptbaumarten gehören, geschützt werden.