In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?
Es gibt Ausnahmen von der Wildschadensersatzpflicht. Hierzu gehören Neuanpflanzungen von Bäumen, die nicht zu den Hauptbaumarten gehören und nicht geschützt sind. Wenn in einem Waldrevier z.B. Fichten, Kiefern und Rotbuchen zu den Hauptbaumarten zählen und durch den Waldbesitzer Weißtannen gepflanzt werden, sind diese einem höheren Risiko für Verbissschäden und Fegeschäden ausgesetzt. Deshalb sollen Forstkulturen, die nicht zu den Hauptbaumarten gehören, geschützt werden.