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Darf weibliches im November an erlegt werden?


Die Frage stiftet viel Verwirrung, ist aber eigentlich recht einfach.

  • Jagdzeit: Weibliches hat im November Jagdzeit und darf erlegt werden.
  • : An (bzw. eigentlich an ist eine Bejagung in Notzeiten nicht zulässig. In Notzeiten fehlt es dem an Nahrung, sodass der für die ausreichende artgerechte Ernährung sorgt. Diese zur Bejagung zu nutzen ist weder waidgerecht noch rechtmäßig. ( § 32 NJagdG)