Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet ein an der Aujeszky’schen Krankheit verendet aufgefundes Wildschwein der zuständigen Behörde zu melden?
Ja, da es sich um eine meldepflichtige Wildseuche handelt muss er es unverzüglich anzeigen
Nein, da es sich nicht um eine meldepflichtige Wildseuche handelt; er sollte das Fleisch jedoch nicht als Hundefutter verwenden
Ja, die zuständige Behörde kann auch die Anlieferung bei der Behörde verlangen
Nein, bei Wildschweinen ist nur das Auftreten von Wildschweinepest meldepflichtig