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Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, ein an der Aujeszky’schen Krankheit verendet aufgefundes Wildschwein der zuständigen Behörde zu melden?
Die folgenden Fragen sind durch den Fragenkatalog von Niedersachsen so vorgeben. Wir sind jedoch anderer Meinung. Die Aujeszky’sche Krankheit ist zwar anzeigepflichtig, jedoch nur für Hausschweine und Hausrinder. Bei Schwarzwild besteht keine Anzeigepflicht.
TippIn der Prüfung am besten einfach im Sinne des Fragenkatalogs ankreuzen.