Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet ein an der Aujeszky’schen Krankheit verendet aufgefundes Wildschwein der zuständigen Behörde zu melden?

Erklärung:

Die folgenden Fragen sind durch den Fragenkatalog von Niedersachsen so vorgeben. Wir sind jedoch anderer Meinung. Die Aujeszky’sche Krankheit ist zwar anzeigepflichtig, jedoch nur für Hausschweine und Hausrinder. Bei Schwarzwild besteht keine Anzeigepflicht.

In der Prüfung am besten einfach im Sinne des Fragenkatalogs ankreuzen.

A

Ja, da es sich um eine meldepflichtige Wildseuche handelt muss er es unverzüglich anzeigen

B

Nein, da es sich nicht um eine meldepflichtige Wildseuche handelt; er sollte das Fleisch jedoch nicht als Hundefutter verwenden

C

Ja, die zuständige Behörde kann auch die Anlieferung bei der Behörde verlangen

D

Nein, bei Wildschweinen ist nur das Auftreten von Wildschweinepest meldepflichtig