Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

A

Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden

B

Die Waffe darf nur im verschlossenen Futteral mitgeführt werden

C

Erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden

D

Eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen