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Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?
A
Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden
B
Die Waffe darf nur im verschlossenen Futteral mitgeführt werden
C
Erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
D
Eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen