Wann ist eine Waffeschussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

A

Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.

B

Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.

C

Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.