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Darf ein 17-jähriger Schütze auf einer dafür zugelassenen Schießstätte mit einer halbautomatischen (.40 S&W) schießen?


Im Alter von 14 – 17 Jahren gelten Begrenzungen für die , mit denen an Schießstätten werden darf. Hierzu gehören nur bis zum 5,6 mm lfB (.22 I.r.).

Unabhängig hiervon dürfen für die Jagdausbildung Jagdwaffen verwendet werden. Hierzu ist eine Berechtigungsbescheinigung mitzuführen.

Siehe: