Darf ein 17-jähriger Schütze auf einer dafür zugelassenen Schießstätte mit einer halbautomatischen Pistole (.40 S&W) schießen?

Erklärung:

Im Alter von 14 – 17 Jahren gelten Begrenzungen für die Waffen, mit denen an Schießstätten geschossen werden darf. Hierzu gehören nur Langwaffen bis zum Kaliber 5,6 mm lfB (.22 I.r.).

Unabhängig hiervon dürfen für die Jagdausbildung Jagdwaffen verwendet werden. Hierzu ist eine Berechtigungsbescheinigung mitzuführen.

Siehe: Spezielle Ausnahmen vom Volljährigkeitsgrundsatz

A

Nein.

B

Nur unter Aufsicht eines Behördenvertreters.

C

Mit schriftlichem Einverständnis seiner Eltern und Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung.