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Sie schießen am 31. Januar einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 1. Februar haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?
A
Sie erlegen den Bock unverzüglich, um ihn vor weiteren Schmerzen zu bewahren
B
vor der Erlegung müssen Sie in jedem Fall bei der Jagdbehörde den Abschuss des Bockes in der Schonzeit beantragen
C
Sie erlegen den Bock und tragen den Abschuss in die Abschussliste ein