Benötigen Sie bei der Jagd in einem eingegatterten Eigenjagdrevier von 100 ha zum Erlegen eines Keilers einen gültigen Jagdschein?

A

Nein, es genügt die Erlaubnis des Eigentümers

B

Ja, es bedarf eines Jagdscheines

In Schaugehegen ruht die Jagd. In einem Jagdgatter fällt das Erlegen eines Keilers jedoch unter die Jagdausübung, für welche ein Jagdschein erforderlich ist.

C

Nein, es genügt die Erlaubnis des Eigentümers und der Jagdbehörde