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Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte (ausgenommen Jäger und Büchsenmacher)?
Diese Frage bezieht sich auf Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (siehe: Handeln ohne Erlaubnis) und im engeren Sinne auf den vorübergehenden Erwerb.
- Erwerb und Besitz (ohne Waffenbesitzkarte)
- Vorübergehender Erwerb (Leihe, Verwahrung, Beförderung, Schießstätten, Reise)
- Erwerb von Munition auf Schießstätten zum sofortigen Verbrauch
- Erwerb und Weisung eines Berechtigten (Ausbildung, Charterer, Waffenausbilder)
- Wiedererwerb (nach Verlust oder Leihe)
- Führen (ohne Waffenschein)
- Eigener befriedeter Besitz
- Fremde Räumlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers (z.B. Schießstätten)
- Waffentransport (nicht schussbereit und zugriffsbereit)
- Signalwaffen (Bergsteiger, Bootsführer)
- Startpistolen (Regatta, Leichtathletik)
- Führen wesentlicher Bestandteile ohne Schussfähigkeit