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Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es
A
keiner Erlaubnis
B
der Vorlage des Jagdscheins
Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es
keiner Erlaubnis
der Vorlage des Jagdscheins