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Ein von Ihnen krank geschossener verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?


Siehe: Landesjagdgesetz NRW § 29 Wildfolge

darf nicht fortgeschafft werden und muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers nicht abgeliefert werden. Ein hingegen muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers abgeliefert werden.