Ein von Ihnen krank geschossener Hase verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?

Erklärung:

Siehe: Landesjagdgesetz NRW § 29 Wildfolge

Schalenwild darf nicht fortgeschafft werden und muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers nicht abgeliefert werden. Ein Hase hingegen muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers abgeliefert werden.

A

Das Überschreiten der Reviergrenze ist mit entladener Waffe erlaubt

B

Betreten des Nachbarrevier ohne Waffe (nur mit Waffe, wenn für einen Fangschuss notwendig)

C

Informieren des Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers

D

Abliefern des Hasen beim Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers

E

Handeln entsprechend einer schriftlichen Wildfolgevereinbarung