43 / 125
Ein von Ihnen krank geschossener Hase verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?
Siehe: Landesjagdgesetz NRW § 29 Wildfolge
Schalenwild darf nicht fortgeschafft werden und muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers nicht abgeliefert werden. Ein Hase hingegen muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers abgeliefert werden.