Ein von Ihnen krank geschossener Hase verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?
da ich den Hasen geschossen habe, darf ich ihn mir laut Landesjagdgesetz NRW aneignen
sofern die Wildfolgevereinbarungen mit dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers keine andere Regelung beinhaltet, habe ich den Hasen abzuliefern
geladene Schusswaffen dürfen beim Überschreiten der Grenze nur abgeknickt mitgeführt werden
betreten des Nachbarrevier ohne Waffe (nur mit Waffe, wenn für einen Fangschuss notwendig)
informieren des Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers
handeln entsprechend einer schriftlichen Wildfolgevereinbarung