Ein von Ihnen krank geschossener Hase verendet in Sichtweite im Nachbarrevier. Wie verhalten Sie sich?
Siehe: Landesjagdgesetz NRW § 29 Wildfolge
Schalenwild darf nicht fortgeschafft werden und muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers nicht abgeliefert werden. Ein Hase hingegen muss dem Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers abgeliefert werden.
Das Überschreiten der Reviergrenze ist mit entladener Waffe erlaubt
Betreten des Nachbarrevier ohne Waffe (nur mit Waffe, wenn für einen Fangschuss notwendig)
Informieren des Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers
Abliefern des Hasen beim Jagdausübungsberechtigen des Nachbarreviers
Handeln entsprechend einer schriftlichen Wildfolgevereinbarung