Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Bei der Abgabe an den gewerbemäßigen Handel (z.B. an WBB)
Bei Verdacht auf eine Umweltkontamination
Nie
Nur bei Verdacht auf Befall mit Trichinen
Bei Vorliegen bedenklicher Merkmale, wenn es für den Verzehr vorgesehen ist
Immer