Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

A

Bei der Abgabe an den gewerbemäßigen Handel (z.B. an WBB)

B

Bei Verdacht auf eine Umweltkontamination

C

Nie

D

Nur bei Verdacht auf Befall mit Trichinen

E

Bei Vorliegen bedenklicher Merkmale, wenn es für den Verzehr vorgesehen ist

F

Immer

Zum Artikel: