Bei welcher Jagdart ist ein Schießnachweis erforderlich?
Jeder der in NRW an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnimmt benötigt hierfür einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Bei Bewegungsjagden auf Schalenwild
Bei jeder Jagdart
Bei jeder Treibjagd
Treibjagden können auch auf Niederwild ausgeübt werden. Im LJagdG NRW wird der Schießübungsnachweis jedoch explizit für die Jagd auf Schalenwild eingefordert.
Bei der Ansitzjagd
Bei Drückjagden auf Schalenwild