Ihr Jagdhund apportiert aus einem Hausgarten einen verendeten Fasan. Der Gartenbesitzer verlangt die Herausgabe. Wie verhalten Sie sich?
Der Fasan muss an den Grundeigentümer des Gartens übergeben werden.
Den Jagdhund weiter jagen lassen.
Das Aneignungsrecht liegt immer beim Jagdausübungsberechtigten