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Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
„Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten.“ (§ 28 (2) BJagdG)
Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
„Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten.“ (§ 28 (2) BJagdG)