Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus geschossen werden?

Erklärung:

In diesem Fall überwiegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit vor den Vorgaben des Abschussplanes. Im Anschluss muss der Vorgang an die zuständige Jagdbehörde gemeldet werden.

A

Ja, schwer krankes Wild darf auch unabhängig vom Abschussplan erlegt werden.

B

Nein, Schonzeiten und Abschussplan dürfen in keinem Fall missachtet werden.

C

Ja, krankes Wild darf immer von seinem Leid erlöst werden.

D

Ja, schwer krankes Wild darf sogar während der Schonzeiten erlegt werden.