Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus geschossen werden?
In diesem Fall überwiegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit vor den Vorgaben des Abschussplanes. Im Anschluss muss der Vorgang an die zuständige Jagdbehörde gemeldet werden.
Ja, schwer krankes Wild darf auch unabhängig vom Abschussplan erlegt werden.
Nein, Schonzeiten und Abschussplan dürfen in keinem Fall missachtet werden.
Ja, krankes Wild darf immer von seinem Leid erlöst werden.
Ja, schwer krankes Wild darf sogar während der Schonzeiten erlegt werden.