Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?

A

Die geladene Waffe muss gesichert sein.

B

Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden.

C

Bei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein.

D

Waffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.