Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?
Die geladene Waffe muss gesichert sein.
Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden.
Bei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein.
Waffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.