Was haben die Schützen nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei Standtreiben zu beachten?

A

Nach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen.

B

Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.

C

Beim Einnehmen der Stände ist die Windrichtung festzustellen, um die Richtung aus der das Wild anwechseln könnte (entspricht der möglichen Schussrichtung) zu beurteilen.

D

Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht ins Treiben geschossen werden; Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist.