Ein(e) Jäger(rin) möchte eine Schusswaffe erwerben. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?
Wichtigste Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines.
Es ist gleichgültig, um welche Art von Jagdschein (Tages-, Jugend-, Falkner- oder Jahresjagdschein) es sich handelt.
Die zu erwerbende Schusswaffe und die Munition hierfür dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sein.
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines benötigen für den Erwerb von Langwaffen keiner vorherigen Erlaubnis durch die Waffenbehörde.