Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es beim Erwerb und Besitz von ...
Einsteckläufe sind genehmigungsfrei, weil sie als Ergänzung für bestehende Schusswaffen dienen und keine eigenständige Schusswaffe bilden. Kleinkaliberbüchsen, Pistolen und Revolver hingegen sind eigenständige Schusswaffen und daher genehmigungspflichtig.