Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es beim Erwerb und Besitz von ...

Erklärung:

Einsteckläufe sind genehmigungsfrei, weil sie als Ergänzung für bestehende Schusswaffen dienen und keine eigenständige Schusswaffe bilden. Kleinkaliberbüchsen, Pistolen und Revolver hingegen sind eigenständige Schusswaffen und daher genehmigungspflichtig.

A

Kleinkaliberbüchsen (22 lfB)

C

Revolvern