Wann kann auf eine amtliche Fleischuntersuchung verzichtet werden?

A

beim Verkauf an einen Wildgroßhandel

B

beim Verkauf / bei der Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen

C

wenn bei einem verunfallten Stück Schwarzwild die Trichinenbeschau bereits durchgeführt wurde

D

bei Wildbret mit starkem Fäulnisgeruch