Wann kann auf eine amtliche Fleischuntersuchung verzichtet werden?
beim Verkauf an einen Wildgroßhandel
beim Verkauf / bei der Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen
wenn bei einem verunfallten Stück Schwarzwild die Trichinenbeschau bereits durchgeführt wurde
bei Wildbret mit starkem Fäulnisgeruch