Ordnungswidrig handelt, wer ...
ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde Schalenwild bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen füttert.
ohne Genehmigung eine Kirrung anlegt oder betreibt.
von der Hegegemeinschaft aufgestellte Teilabschusspläne nicht erfüllt.