Welche Aussagen sind richtig?
Das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben; es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen.
Die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.