Welche Aussagen sind richtig?
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben; es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen.
Die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.