Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?

A

ja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist

B

ja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist

C

ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung vereinbart ist.

D

nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.