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Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?
A
ja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist
B
ja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist
C
ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgevereinbarung vereinbart ist.
D
nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.