Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?
ja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist
ja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist
ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung vereinbart ist.
nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.