Ein Jagdgast, der eine schriftliche Jagderlaubnis der Jagdpächterin besitzt, erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?
der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat
der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat
der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt
die Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat