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Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen verpachteten Jagdbezirk beträgt grundsätzlich ...
In Rheinland-Pfalz besteht eine Mindestpachtdauer von 8 Jahren. In begründeten Ausnahmefällen kann diese auf 5 Jahre abgesenkt werden.
Die Pachtdauer soll mindestens acht Jahre betragen. In begründeten Fällen, insbesondere wenn zu besorgen ist, dass ansonsten ein geeignetes Pachtverhältnis nicht zustande kommt oder dies aufgrund der besonderen Gefahrgeneigtheit des Jagdbezirkes gegenüber Wildschäden notwendig ist, kann sie bis auf fünf Jahre abgesenkt werden. (§ 14 IV LJG - Jagdpacht)