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Grundsätzlich ist es NICHT verboten, ...
A
Schwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen.
C
dass körperbehinderte Menschen ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle, Wild aus Kraftfahrzeugen erlegen.
D
wildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.