Grundsätzlich ist es NICHT verboten, ...
Schwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen.
Wild aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen.
dass körperbehinderte Menschen ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle, Wild aus Kraftfahrzeugen erlegen.
wildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.