Welche Aussage ist falsch?
Der Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüglich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit erlegen
der Jagdausübungsberechtigte hat Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüglich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit unter Beachtung des § 22 Abs. 4 BJG (Schutz der Elterntiere während der Aufzucht) erlegen
der Jagdausübungsberechtigte hat Schwarzwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen
der Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen
der Jagdausübungsberechtigte hat alles Wild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen