Welche Aussage ist falsch?

A

Der Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüglich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit erlegen

B

der Jagdausübungsberechtigte hat Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, das in ordnungsgemäß eingezäunte forstliche Verjüngungsflächen eingedrungen ist, unverzüglich zu entfernen und darf es hierzu auch während der Schonzeit unter Beachtung des § 22 Abs. 4 BJG (Schutz der Elterntiere während der Aufzucht) erlegen

C

der Jagdausübungsberechtigte hat Schwarzwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen

D

der Jagdausübungsberechtigte hat alles Schalenwild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen

E

der Jagdausübungsberechtigte hat alles Wild, das schwerkrank ist, auch während der Schonzeit zu erlegen