Welche Aussage ist falsch? Das Gesetz zur Jagd und zum Wildtiermanagement (SJG) soll insbesondere dazu dienen,
die Durchführung der Jagd möglichst ungefährlich zu organisieren
die Jagd als eine in Jahrhunderten gewachsene Nutzung der Natur zu ordnen und weiterzuentwickeln
die jagdlichen Interessen mit öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft, des Tier- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der naturverträglichen Erholung auszugleichen
den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund und artgerecht zu erhalten und zu fördern, sowie seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern
den Wildbestand so zu regeln, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird