Welche Aussage ist falsch? Das Gesetz zur Jagd und zum Wildtiermanagement (SJG) soll insbesondere dazu dienen,

A

die Durchführung der Jagd möglichst ungefährlich zu organisieren

B

die Jagd als eine in Jahrhunderten gewachsene Nutzung der Natur zu ordnen und weiterzuentwickeln

C

die jagdlichen Interessen mit öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft, des Tier- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der naturverträglichen Erholung auszugleichen

D

den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund und artgerecht zu erhalten und zu fördern, sowie seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern

E

den Wildbestand so zu regeln, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird