Welche Tiere dürfen die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften in den befriedeten Bezirken jederzeit fangen oder töten und sich aneignen?
Elstern
Wildkaninchen
Ringeltauben
Eichelhäher
Krähen