Ein Jagdausübungsberechtigter schickt seinen Hund über die Reviergrenze in der Absicht, sich Wild aus dem Nachbarbezirk zudrücken zu lassen.
Das ist zulässige Jagdausübung
sein Verhalten ist nur ordnungswidrig
er begeht Jagdwilderei
er begeht nur den Versuch einer Jagdwilderei, wenn er dabei kein Wild aus dem Nachbarrevier in seinem Revier zur Strecke bringt
es liegt eine Übertretung im Sinne der Verletzung der Reviergrenze vor