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Ein Jagdausübungsberechtigter schickt seinen Hund über die Reviergrenze in der Absicht, sich Wild aus dem Nachbarbezirk zudrücken zu lassen.
A
Das ist zulässige Jagdausübung
B
sein Verhalten ist nur ordnungswidrig
C
er begeht Jagdwilderei
D
er begeht nur den Versuch einer Jagdwilderei, wenn er dabei kein Wild aus dem Nachbarrevier in seinem Revier zur Strecke bringt
E
es liegt eine Übertretung im Sinne der Verletzung der Reviergrenze vor