Ein Jagdausübungsberechtigter schickt seinen Hund über die Reviergrenze in der Absicht, sich Wild aus dem Nachbarbezirk zudrücken zu lassen.

A

Das ist zulässige Jagdausübung

B

sein Verhalten ist nur ordnungswidrig

C

er begeht Jagdwilderei

D

er begeht nur den Versuch einer Jagdwilderei, wenn er dabei kein Wild aus dem Nachbarrevier in seinem Revier zur Strecke bringt

E

es liegt eine Übertretung im Sinne der Verletzung der Reviergrenze vor