Der Jagdausübungsberechtigte darf sich - auch wenn er das Stück nicht der Forschung und Lehre zuführen will - gleichwohl aneignen
einen Maulwurf
ein Stück Fallwild, das ganzjährig geschont ist
eine tot auf dem Balkon befindliche Meise
einen tot am Straßenrand liegenden Igel
eine tot im Revier aufgefundene Eule