Der Jagdausübungsberechtigte darf sich - auch wenn er das Stück nicht der Forschung und Lehre zuführen will - gleichwohl aneignen

A

einen Maulwurf

B

ein Stück Fallwild, das ganzjährig geschont ist

C

eine tot auf dem Balkon befindliche Meise

D

einen tot am Straßenrand liegenden Igel

E

eine tot im Revier aufgefundene Eule