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Zum Erwerb einer Waffe bedarf im Regelfall einer Waffenbesitzkarte mit „Voreintrag“,
A
wer eine Schusswaffe auf einer Schießstätte lediglich zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt
D
wer als Inhaber eines Jugendjagdscheines eine Schusswaffe für die Dauer der Ausübung der Jagd erwirbt
E
wer vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung oder gewerbsmäßigen Lagerung eine Schusswaffe erwirbt