Zum Erwerb einer Waffe bedarf im Regelfall einer Waffenbesitzkarte mit „Voreintrag“,
wer eine Schusswaffe auf einer Schießstätte lediglich zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt
wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine nach BJG für die Jagd zugelassene Langwaffe erwirbt
wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Kurzwaffe erwirbt
wer als Inhaber eines Jugendjagdscheines eine Schusswaffe für die Dauer der Ausübung der Jagd erwirbt
wer vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung oder gewerbsmäßigen Lagerung eine Schusswaffe erwirbt