Welche Aussage über die Bejagung von Sauen im Saarland ist richtig?
Im Saarland hat Schwarzwild grundsätzlich keine Schonzeit. Es kann also das ganze Jahr über bejagt werden. Dieser Ansatz dient dazu, die Wildschweinpopulation zu regulieren und mögliche Schäden an landwirtschaftlichen Flächen sowie die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen. Die Bejagung erfolgt jedoch stets unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und ethischen Grundsätze der Jagd. Hierzu gelten folgende Eingrenzung der ganzjährigen Jagdzeit:
Verbot der Treibjagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 01. Februar bis 30. Juni.
§ 22 (4) BJagdG: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden...“