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Welche Aussage über die Bejagung von Sauen im Saarland ist richtig?


Im Saarland hat grundsätzlich keine . Es kann also Jahr über bejagt werden. Dieser Ansatz dient dazu, die Wildschweinpopulation zu regulieren und mögliche Schäden an landwirtschaftlichen Flächen sowie die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen. Die Bejagung erfolgt jedoch stets unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und ethischen Grundsätze der Jagd. Hierzu gelten folgende Eingrenzung der ganzjährigen Jagdzeit:

  • Verbot der auf in der Zeit vom 01. Februar bis 30. Juni.

  • § 22 (4) BJagdG: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von ohne , nicht bejagt werden...“