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Wie lang ist die Schweißfährte auf einer mindestens?


Die Bundesländer sind bei Recht und Regeln alle etwas eigen. In der Prüfungsordnung zur Brauchbarkeit im Saarland steht in § 59 zur zum Prüfungsteil „“:

„Der am Riemen angeleinte Hund hat den Führer auf einer mindestens 400 m langen Schweißfährte zu einem Stück zu führen. Der Hund kann auch auf einer 400 bis 600 m langen Übernachtfährte geprüft werden. Für die Anerkennung des Hundes ausschließlich für die auf gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 wird der Hund auf einer mindestens 600 m langen Übernachtfährte geprüft. Ein Hund, der mehr als zweimal weit von der abkommt oder den Führer nicht zum Stück bringt, hat die Prüfung nicht bestanden.“

Somit muss die Schweißfährte mindestens 400 m lang sein.