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Wie lang ist die auf einer mindestens?


Die Bundesländer sind bei Recht und Regeln alle etwas eigen. In der Prüfungsordnung zur Brauchbarkeit im Saarland steht in § 59 zur zum Prüfungsteil „“:

„Der am Riemen angeleinte Hund hat den Führer auf einer mindestens 400 m langen zu einem Stück zu führen. Der Hund kann auch auf einer 400 bis 600 m langen Übernachtfährte geprüft werden. Für die Anerkennung des Hundes ausschließlich für die auf gemäß § 60 Abs. 2 2 wird der Hund auf einer mindestens 600 m langen Übernachtfährte geprüft. Ein Hund, der mehr als zweimal weit von der abkommt oder den Führer nicht zum Stück bringt, hat die Prüfung nicht bestanden.“

Somit muss die mindestens 400 m lang sein.