Welche Aussage über die Wildfütterung im Saarland ist richtig?
Die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich erlaubt
das Verbot der Schalenwildfütterung gilt ausnahmslos auch in Notzeiten
Schwarzwildablenkungsfütterungen dürfen ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet werden
Kirrungen zum Zwecke der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind Fütterungen und bedürfen immer einer Genehmigung
Kirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig