Revolver und Pistolen werden den Kurzwaffen zugeordnet. Welche Aussage ist falsch?
Ein Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen
weder mit Revolver noch mit Pistole darf Schalenwild erlegt werden (Fangschuss unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen)
die Mindest – E0 für Fangschüsse auf Schalenwild mittels Revolver beträgt 200 J
Fangschüsse auf Fuchs mit 9 mm Parabellum sind erlaubt
Single-Action-Revolver müssen vor dem Schießen von Hand vorgespannt werden