Welche Aussage über Einsteckläufe ist richtig?
Einsteckläufe gibt es nur bis zum Kaliber .22 Hornet einschließlich
Der erstmalige Einbau eines großkalibrigen Einstecklaufes kann vom Laien vorgenommen werden, ein Neubeschuss der Waffe ist nicht notwendig
mündungslange Einsteckläufe sind nach dem Waffengesetz verboten
Einsteckläufe mit Kalibern, die auf alles Schalenwild zugelassen sind, können auch in ältere Drillinge eingebaut werden, ohne dass befürchtet werden muss, dass die Dauerbelastung zu hoch ist
eine Bockbüchsflinte im Kaliber 7 x 65 R wird durch den Einbau eines Einstecklaufes im Kal. 5,6 x 52 R quasi zum Bergstutzen