Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Drilling erworben hat?
Er muss diesen unverzüglich in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen
er muss diesen innerhalb einer Woche in die WBK eintragen lassen
die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines Monats erfolgen
er muss für jede neu erworbene Langwaffe unmittelbar nach Erwerb jeweils eine neue Waffenbesitzkarte beantragen