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Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Drilling erworben hat?
A
Er muss diesen unverzüglich in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen
B
er muss diesen innerhalb einer Woche in die WBK eintragen lassen
D
die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines Monats erfolgen
E
er muss für jede neu erworbene Langwaffe unmittelbar nach Erwerb jeweils eine neue Waffenbesitzkarte beantragen