Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Drilling erworben hat?

A

Er muss diesen unverzüglich in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen

B

er muss diesen innerhalb einer Woche in die WBK eintragen lassen

C

er muss innerhalb von 2 Wochen die Ausstellung einer WBK oder die Eintragung in eine bereits erteilte WBK beantragen

D

die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines Monats erfolgen

E

er muss für jede neu erworbene Langwaffe unmittelbar nach Erwerb jeweils eine neue Waffenbesitzkarte beantragen