Wie ist die Jagdzeit für Minke im Freistaat Sachsen geregelt?
Sie haben eine festgelegte Jagdzeit vom 16. Oktober bis 28. Februar, identisch mit der Jagdzeit für Stein- und Baummarder.
Minke sind dort ganzjährig jagdbar, wobei die Vorgaben des § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einzuhalten sind.
Minke fallen in Sachsen nicht unter das Jagdrecht und sind daher das gesamte Jahr über geschont.
Sie sind in Sachsen nur während der Schonzeit anderer Raubwildarten vom 1. März bis 15. Oktober bejagdbar.