Gegen welche gesetzlichen Regelungen verstößt ein Jäger, wenn er eine erforderliche Nachsuche auf angeschweißtes Wild unterlässt?
Es liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie das Jagdgesetz vor.
Das Waffengesetz sowie die einschlägigen jagdrechtlichen Unfallverhütungsvorschriften
Die Ausführungsverordnung zur Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
Das Unterlassen einer Nachsuche auf angeschweißtes Wild ist rechtlich nicht relevant und zieht keinerlei Strafe nach sich