Welche Bedingungen muss eine Person erfüllen, um eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen und Munition zu erhalten?
Die antragstellende Person muss lediglich die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die antragstellende Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne des Waffengesetzes als zuverlässig gelten.
Die antragstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig und persönlich geeignet sein sowie die erforderliche Sachkunde und ein berechtigtes Bedürfnis nachweisen.
Die antragstellende Person muss das 21. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig sein und einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.