Wie ist der Erwerb von Leuchtspurpatronen für Inhaber eines Jahresjagdscheins geregelt?
Der Erwerb ist nicht erlaubt, da Leuchtspurpatronen als verbotene Munition eingestuft sind.
Der Erwerb ist uneingeschränkt möglich, weil es sich dabei nicht um echte Munition handelt.
Der Erwerb ist erlaubt, allerdings ausschließlich für Waffen, die in der grünen WBK eingetragen sind, und diese Munition muss gesondert aufbewahrt werden.
Der Erwerb ist gestattet, sofern die Leuchtspurpatronen ausschließlich zur Nachsuche verwendet und entsprechend im Jagdtagebuch dokumentiert werden.